
Wir vertreten die Interessen der österreichischen Versicherungsmakler:innen und Berater:innen in Versicherungsangelegenheiten.
Versicherungsmakler:innen sind ungebundene Expert:innen in sämtlichen Versicherungsfragen. Sie prüfen die individuelle Risikosituation ihrer Kund:innen, können auf sämtliche am österreichischen Markt verfügbaren Versicherungsprodukte zurückgreifen – und sind sogar gesetzlich verpflichtet, ihren Kund:innen den bestmöglichen Versicherungsschutz zu vermitteln. Der Beruf ist an die erfolgreiche Ablegung einer Befähigungsprüfung gebunden.
Das Gewerbe der Versicherungsvermittlung in der Ausübungsform Versicherungsmakler:in und Berater:in in Versicherungsangelegenheit gemäß § 94 Z 76 Gewerbeordnung ist ein reglementiertes Gewerbe; dies bedingt die Notwendigkeit, eine entsprechende Befähigung zur Gewerbeausübung zu erlangen.
Die Erlangung dieser entsprechenden Befähigung erfolgt
– insbesondere durch die Absolvierung der einschlägigen Befähigungsprüfung. Den rechtlichen Rahmen dazu bildet die seit 1.7.2024 in Kraft getretene Versicherungsmakler-Befähigungsprüfungsordnung.
– Die Voraussetzungen zur Ausübung der reglementierten Gewerbe Versicherungsagent:in, Versicherungsmakler:in und Beratung in Versicherungsangelegenheiten sind in der Zugangsverordnung für den Beruf Versicherungsvermittler:in geregelt.
– Zudem ist für die Ausübung des Gewerbes der Abschluss einer einschlägigen Vermögensschadenhaftpflichtversicherung erforderlich. Einen Anbieterüberblick finden Sie im Artikel „Umfrage zur obligatorischen Berufshaftpflichtversicherung“ (Ausgabe 1/2020 „Der Versicherungsmakler“). Der Fachverband hat zudem mit einigen Versicherungsunternehmen Rahmenverträge u. a. Vermögensschadenhaftpflichtversicherung für Versicherungsmakler:in abgeschlossen.
Für die Ausbildung zum/r Versicherungsmakler:in ist die Fachgruppe in der jeweiligen Landesorganisation zuständig.
In den Bundesländern werden entsprechende Ausbildungskurse angeboten, die eine ideale Wissensbasis für die Ablegung der Befähigungsprüfung zum/r Versicherungsmakler:in vermitteln. Detailliertere Informationen sowie konkrete Kurstermine erhalten Sie von Ihrer jeweiligen Fachgruppe in Ihrer Landesorganisation.
Die Anforderungen an den Beruf und an die Tätigkeit des Versicherungsmaklers/der Versicherungsmaklerin sowie Änderungen in den rechtlichen Rahmenbedingungen haben eine Anpassung der Maklerprüfung notwendig gemacht, sodass seit 1.7.2024 die „neue“ Versicherungsmakler-Befähigungsprüfungsordnung (BPO) gilt.