FINANZDIENSTLEISTER :INNEN

Finanzdienstleister:innen sind kompetente Partner:innen für sämtliche Fragen rund um Finanzierung, Veranlagung, Vorsorge und Kreditauskunft sowie Ansprechpartner:innen in Sachen Leasing, Pfandleihe, Versteigerung und Zahlungsdienstleistungen.

FINANZDIENSTLEISTER :INNEN

DIE PROFIS IN FINANZIELLEN ANGELEGEN-
HEITEN

Wie kann ich mein Vermögen veranlagen, einen finanziellen Engpass überwinden oder Investor:innen gewinnen?

Finanzdienstleister:innen beraten persönlich und individuell. Als „Finanzdienstleister:innen“ versteht man unterschiedlichste Berufsgruppen, z. B. Gewerbliche Vermögensberatung (Vermögensaufbau, -erhalt und Finanzierungen, Kreditvermittlung, Veranlagungen, Lebens- und Unfallversicherungen), Kreditauskunfteien (erstellen Bonitätsauskünfte), Wertpapierunternehmen (Anlageberatung, Portfolioverwaltung, Vermittlung von Finanzinstrumenten) und viele mehr.

BERUFSBILDER IN DER FINANZDIENSTLEISTUNG

BERUFSBILDER IN DER FINANZDIENSTLEISTUNG

In der Finanzdienstleistungsbranche gibt es unterschiedliche Arbeits- und Tätigkeitsbereiche. Die Liste der Finanzdienstleistungsberufe informiert über die einzelnen Berufsbilder.

BAUSPARVERMITTLER:INNEN

Die reine Vermittlung von Bausparverträgen zwischen Bausparkassen und Kund:innen ist grundsätzlich ein freies Gewerbe. Allerdings ist zu beachten, dass die Beratung oder Vermittlung von Zwischendarlehen oder „zuteilungsreifen“ Darlehen den Gewerblichen Vermögensberatern – also Kreditvermittler:innen – vorbehalten ist.

Hintergrund: Bei einem Bauspardarlehen handelt es sich um einen Verbraucherkreditvertrag, der jedenfalls unter das Verbraucherkreditgesetz (VKrG) fällt. Ist ein Bauspardarlehen hypothekarisch besichert oder ist das Darlehen für den Erwerb bzw. Erhalt von Eigentumsrechten an einem Grundstück oder Gebäude bestimmt, so fällt es unter das Hypothekar- und Immobilienkreditgesetz (HIKrG).

CROWDINVESTING-PLATTFORMEN:INNEN

Eine Crowdinvesting-Plattform unterstützt Unternehmer:innen bei der Finanzierung. Die Finanzierung kann als Start-up und Wachstumsunterstützung oder für ein spezielles Projekt des Unternehmens gedacht sein. Sie beinhaltet die Zurverfügungstellung von Know-how und einer Plattform, um Anleger:innen die Möglichkeit zu geben, in das Unternehmen/Projekt zu investieren.

GEWERBLICHE VERMÖGENSBERATUNG

Unter Gewerblicher Vermögensberatung versteht man die Beratung in finanziellen Angelegenheiten und die Vermittlung von unterschiedlichen Finanzprodukten wie Krediten, Versicherungen und Veranlagungen.

Gewerbliche Vermögensberater:innen erarbeiten für ihre Kund:innen, im Sinne einer gesamtheitlichen Finanzplanung, individuelle Analysen und Konzepte über Art, Aufbau, Sicherung, Erhaltung, Bindung und Einsatzmöglichkeiten von Vermögenswerten und Finanzierungen. Sie gehen auf die speziellen Bedürfnisse ihrer Kund:innen ein und bieten ein individuell abgestimmtes Veranlagungskonzept.

Gewerbliche Vermögensberater:innen vermitteln insbesondere Finanzierungen, Kredite, Immobilienanlagen, Beteiligungen, Veranlagungen in Mobilien, Sachwerte, Leasingverträge, Bausparverträge sowie Lebens- und Unfallversicherungen.

Gewerbliche Vermögensberater:innen können in verschiedener Form auftreten:

KREDITAUSKUNFTEIEN

Je nach Anforderungen von Kund:innen und Geschäftsmodell wird die Auskunft entweder vollständig aus bereits in einer Datenbank gespeicherten Informationen oder zusätzlich dazu eigens für den Anlassfall recherchiert.

Im Rahmen der Tätigkeit von Auskunfteien über Kreditverhältnisse werden Auskünfte über die Bonität insbesondere unter Berücksichtigung der finanziellen Leistungsfähigkeit und des bisherigen Zahlungsverhaltens, aber auch weiterer kreditrelevanter Umstände von Unternehmen und Privatpersonen erteilt. Unter Kredit ist neben dem eigentlichen Geldkredit (und Gelddarlehen) auch jede auf offene Rechnung erbrachte Leistung zu verstehen.

Zu den typischen Leistungen zählen beispielsweise:

  • Die Überprüfung der Richtigkeit von Identitätsdaten
  • Die Überprüfung von Vertretungs- und Zeichnungsbefugnissen
  • Informationen über die wirtschaftliche Situation einer Person oder eines Unternehmens
  • Informationen über einzelne Aspekte der Kreditwürdigkeit (z. B. Zahlungsverhalten, Bilanzanalyse)
  • Umfassende Bonitätsauskünfte

Kreditauskunfteien unterstützen ihre Kund:innen damit, wirtschaftlich sinnvolle Geschäftsbeziehungen zu erkennen und leisten damit einen unverzichtbaren Beitrag zum Funktionieren der Wirtschaft.

LEASINGUNTERNEHMEN

Der Begriff „Leasing“ kommt in der bundeseinheitlichen Liste der freien Gewerbe nicht vor. Diese enthält eine Aufzählung freier Gewerbe und erhebt daher nicht den Anspruch, alle überhaupt denkbaren freien Gewerbe anzuführen.

Im Zusammenhang mit Leasingverträgen werden zumeist auch die zugehörigen Versicherungen vermittelt. Für die Versicherungsvermittlung sind zahlreiche Bestimmungen zu beachten, die aufgrund der Versicherungsvertriebsrichtlinie (IDD) verschärft wurden. Bei Versicherungsvermittlung in Nebentätigkeit – Leasingunternehmen fallen regelmäßig darunter – gelten jedoch einige Erleichterungen, insbesondere ist die Weiterbildungsverpflichtung auf 5 Stunden jährlich reduziert.

Leasingunternehmen bieten teilweise auch die Vermietung von Immobilien oder andere Zusatztätigkeiten an, wobei dazu je nach Gewerbegebiet zusätzliche Gewerbeberechtigungen benötigt werden (wie die Gewerbeberechtigungen Immobilienverwaltung, Baumeister:innen, Bauträger:innen usw.).

PFANDLEIHER:INNEN

Pfandleiher:innen sind berechtigt, Darlehen gegen Übergabe beweglicher Sachen zu gewähren.

Wenn das Darlehen nicht zur bestimmten Zeit zurückgezahlt wird, sind Pfandleiher:innen zum Verkauf der beweglichen Sachen berechtigt. Das Pfandleihergewerbe grenzt sich dadurch vom Bankgewerbe ab, da es sich dabei um die Hingabe eines Darlehens handelt, für das den Pfandleiher:innen keine andere Sicherheit als die verpfändete Sache eingeräumt wird.

Pfandleihunternehmen benötigen eine Geschäftsordnung inklusive Tarifordnung (aushangpflichtig), die vor Beginn der Tätigkeit seitens des Landeshauptmanns bzw. der Landeshauptfrau genehmigt werden muss.

TIPPGEBER:INNEN

Die reine Vermittlung von Bausparverträgen zwischen Bausparkassen und Kunden ist grundsätzlich ein freies Gewerbe. Allerdings ist zu beachten, dass die Beratung oder Vermittlung von Zwischendarlehen oder „zuteilungsreifen“ Darlehen den Gewerblichen Vermögensberatern – also Kreditvermittlern – vorbehalten ist.

Hintergrund: Bei einem Bauspardarlehen handelt es sich um einen Verbraucherkreditvertrag, der jedenfalls unter das Verbraucherkreditgesetz (VKrG) fällt. Ist ein Bauspardarlehen hypothekarisch besichert oder ist das Darlehen für den Erwerb bzw. Erhalt von Eigentumsrechten an einem Grundstück oder Gebäude bestimmt, so fällt es unter das Hypothekar- und Immobilienkreditgesetz (HIKrG).

VERSTEIGER:INNEN

Versteigerer:innen verkaufen bewegliche und unbewegliche Sachen auf eigene und fremde Rechnung im Wege öffentlicher Versteigerungen.

WERTPAPIERUNTERNEHMEN

Der Tätigkeitsbereich der österreichischen Wertpapierunternehmen (WPU) umfasst:

Anlageberatung über Finanzinstrumente:
Dazu gehört insbesondere die Beratung über Finanzinstrumente wie zum Beispiel Wertpapiere (Aktien, Anleihen …), Geldmarktinstrumente, Investmentfonds, Finanzterminkontrakte, Zinsterminkontrakte, Warenderivate, Optionen, ETFs (Exchange-Traded Funds), Futures etc.

Vermögensverwaltung:
Damit ist die Verwaltung von Kundenportfolios über Finanzinstrumente gemeint. Die Verwalter:innen agieren hier aufgrund einer Vollmacht ihrer Kund:innen. Aufgrund ihrer Expertise treffen die Portfolioverwalter:innen individuelle Entscheidungen für ihre Kund:innen. Dabei berücksichtigen sie umfassende volkswirtschaftliche Analysen zu Währungsentwicklungen sowie -aussichten und beobachten die aktuellen Märkte, Kurs- und Zinsentwicklungen.

Annahme und Übermittlung von Aufträgen über Finanzinstrumente:
Hier entscheiden die Kund:innen über den Erwerb bzw. die Veräußerung von Produkten, und das Wertpapierunternehmen fungiert als Vermittler zwischen Kund:innen und Depotbanken. Zumeist wird aufgrund von Wertpapieranalysen und eingehender Anlageberatung entschieden. Es ist aber auch möglich, das Wertpapierunternehmen nur als Vermittler in Anspruch zu nehmen („execution-only“).

Der individuelle Umfang hängt von der jeweiligen Konzession ab.

WERTPAPIERVERMITTLER:INNEN

Wertpapiervermittler:innen (WPV) üben Tätigkeiten gemäß § 1 Z 45 WAG 2018 als Erfüllungsgehilfen für ein oder bis zu drei konzessionierte Wertpapierunternehmen (Wertpapierfirma – WPF oder Wertpapierdienstleistungsunternehmen – WPDLU) aus. Sie erbringen diese Finanzdienstleistungen im Namen und auf Rechnung des jeweiligen Rechtsträgers.

ZAHLUNGSDIENSTLEISTER:INNEN

Als „Zahlungsdienstleister:innen“ subsumiert der Fachverband Finanzdienstleister folgende Berufe:

  • Berufsbild Zahlungsinstitute
  • Berufsbild Zahlungsagent:innen
  • Berufsbild E-Geld-Institute
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